haben Sie einen Urlaubsanspruch von 30 Tagen pro Kalenderjahr. Vergütung Entgelt als Pflegehelfer/in – Entgeltgruppe P04 Anlage 31 zu den AVR oder Entgelt als Krankenpflegehelfer/in mit entsprechend anerkannter Berufsurkunde
haben Sie einen Urlaubsanspruch von 30 Tagen pro Kalenderjahr. Vergütung Entgelt als Pflegehelfer/in – Entgeltgruppe P04 Anlage 31 zu den AVR oder Entgelt als Krankenpflegehelfer/in mit entsprechend anerkannter Berufsurkunde
(HLfGP). Internationale Pflegekräfte erhalten bei uns einen Arbeitsvertrag als Pflegehelfer/-in. Nach der erfolgreichen Anerkennung besteht die Möglichkeit einer Übernahme in ein ggf. unbefristetes
und Pflege (HLfGP). Internationale Pflegekräfte erhalten bei uns einen Arbeitsvertrag als Pflegehelfer/-in. Nach der erfolgreichen Anerkennung besteht die Möglichkeit einer Übernahme in ein ggf. unbefristetes